Kommunale Betriebe stehen im Spannungsfeld zwischen Wirtschaftlichkeit und öffentlicher Aufgabe. Ihr Wirtschaften beinhaltet daher eine besondere Verantwortung, über die sie Rechenschaft ablegen müssen. Viele Kommunen sind nach landesrechtlichen Vorgaben sogar verpflichtet, ihre Unternehmen ergänzend zur handelsrechtlichen Jahresabschlussprüfung auch nach § 53 Abs. 1 HGrG über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung prüfen zu lassen. Betroffen sind unter anderem folgende Unternehmen:
Öffentlicher Nahverkehr
Energie- und Wasserversorgung
Abfall- und Abwasserentsorgung
Krankenhäuser
Kommunale Wohnungsunternehmen
Tourismusbetriebe
Wir verfügen über fundierte Kenntnisse und langjährige Erfahrung im Bereich der Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnissekommunaler Unternehmen mit privat-rechtlichen Strukturen. Wir beraten in diesem Zusammenhang auch die Geschäftsführer bei Ihrer Tätigkeit, der Organisation der Geschäftsverteilung und der Zusammenarbeit mit Überwachungsorganen.
Darüber hinaus decken wir das Spektrum prüfungsnaher Dienstleistungen von der internen Revision bis hin zur Konzeptionierung und Beurteilung von Systemen zum Risiko- und Chancen-Management ab.
Kommunale Betriebe stehen im Spannungsfeld zwischen Wirtschaftlichkeit und öffentlicher Aufgabe.
Tel: 07551-30 195-0